Preise /AGBs
Mindestaufenthalt 4 Nächte - bei 2 oder 3 Nächten jeweils Aufpreis von 50 € pro Wohnung
Wohnung Biber, EG
bis 31.12.2024:
84 € pro Nacht für 1 - 2 Personen
weitere Personen auf Anfrage möglich:
94 € pro Nacht für 3 Personen
104 € pro Nacht für 4 Personen
ab 1.1.2025:
87 € pro Nacht für 1 - 2 Personen
weitere Personen auf Anfrage möglich (Schlafcouch im WZ):
97 € pro Nacht für 3 Personen
107 € pro Nacht für 4 Personen
Wohnung Wendelstein, OG
bis 31.12.2024:
79 € pro Nacht für 1 - 2 Personen
weitere Personen auf Anfrage möglich:
89 € pro Nacht für 3 Personen
99 € pro Nacht für 4 Personen
ab 1.1.2025:
82 € pro Nacht für 1 - 2 Personen
weitere Personen auf Anfrage möglich (Schlafcouch im WZ):
92 € pro Nacht für 3 Personen
102 € pro Nacht für 4 Personen
Garage für ein PKW und Fahrräder
- mit Ladestation für ein E-Auto
Zuzüglich 5€ pro Nacht und Endabrechnung Stromverbrauch
Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGBs
Zwischen dem Vermieter und dem Mieter wird ein Mietvertrag geschlossen für die entsprechend gebuchte Wohneinheit in der Milbinger Str. 22, 83098 Brannenburg.
Wohneinheiten: Ferienwohnung Biber (EG), Ferienwohnung Wendelstein (OG), Bettinas Haus (FeWo Biber und Wendelstein)
Die Räume sind mit folgendem Zubehör eingerichtet (Details entnehmen Sie der Packliste, die Sie zusammen mit dem Mietvertrag erhalten):
Wohnung Biber (EG), 51 m²:
- direkten Zugang zur Ostterrasse (ca. 25 m²), Gartenmöbel
- Essküche mit maßgeschreinerter Eckbank, Einbauküche mit Geschirrspüler, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Toaster, Wassersprudler (keine Mikrowelle)
- Schlafzimmer mit Doppelbett mit offenem Fußende (1,80 x 2,00 m), Flachbildfernseher, Zimmersafe im Schlafzimmerschrank, Bettwäsche
- Wohnzimmer mit hochwertiger Klappschlafcouch (Liegefläche 1,80 x 2,00 m), Gaskachelofen, Flachbildfernseher
- Bad mit Dusch-Badewanne, Fön und ausreichend Stauraum, je 1 Hand- und Badetuch pro Gast
- Flur mit Garderobe
Wohnung Wendelstein (OG), 51 m²:
- Westterrasse (ca. 30 m²), Gartenmöbel, großes elektrisches Sonnensegel mit Fernbedienung (Nov.-März winterfest, nicht nutzbar)
- Essküche mit maßgeschreinerter Sitzgruppe, Einbauküche mit Geschirrspüler, Wasserkocher, Toaster, Wassersprudler (keine Mikrowelle)
- Schlafzimmer mit Doppelbett mit geschlossenem Fußende (1,80 x 1,90 m), Zimmersafe im Schlafzimmerschrank, Bettwäsche
- Wohnzimmer mit hochwertiger Klappschlafcouch (Liegefläche 1,40 x 2,00 m), Holzkachelofen, Flachbildfernseher
- Bad mit Dusch-Badewanne, Fön und ausreichend Stauraum, je 1 Hand- und Badetuch pro Gast
- Flur mit Garderobe im Treppenraum
Mietdauer:
Die Räumlichkeiten werden vermietet für einen vorab verbindlich festgelegten Zeitraum. Anreise generell ab 16 Uhr, Abreise bis 10 Uhr.
Mietpreis:
Die Miete wird pro Nacht/pro Wohnung für 2 Personen (auf Anfrage bis max. 4 Personen möglich mit Aufpreis von je 10 €/p.Pers./p.Tag) für den gebuchten Zeitraum erhoben, zzgl. Kurtaxe der Gemeinde Brannenburg (1,50 €/Pers./Tag - Anreise- und Abreisetag zählen als 1 Tag). Hierfür werden Vorname, Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit der Reisenden benötigt. Zum Mietpreis kommt eine Kaution in Höhe von 300 € pro Wohnung hinzu, bei Vorlage der Kopie der Haftpflichtversicherung der Reisenden entfällt die Kaution.
Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen
Der Vertrag zwischen dem Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist. Der Mieter hat innerhalb von 14 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 20 % der Gesamtnettomiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 14 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 6 des Mietvertrages (s. hierzu "Rücktritt").
Nebenkosten
Die Nebenkosten (Strom, Gas, Heizung, Waschmaschine-/Trocknernutzung, Endreinigung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten (Garagenmiete für ein Auto und/oder Fahrräder 5 €/Nacht) sind mit dem Mietpreis zu bezahlen. Der für die E-Ladestation verbrauchte Strom wird am Abreisetag nach Verbrauch abgerechnet. Der aktuelle Preis wird bei Buchung bekannt gegeben.
Staatliche Abgaben wie Kurtaxen werden zuzüglich zum Mietpreis vorab bezahlt.
Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberen und vertragsgemäßen Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Schlüsselhalter/ Vermieter zu melden. Für etwaige Schäden wird die Kaution in entsprechender Höhe vom Vermieter einbehalten. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Sorgfaltspflichten und Hausordnung
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den anderen Hausbewohnern / Mietern und Nachbarn zu nehmen. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen. Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter/Schlüsselhalter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden haben die Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden. Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung
wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu. Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl an Personen belegt werden. Untermiete ist nicht erlaubt. Der Mieter und die Mitbewohner kommen den Verpflichtungen dieses Vertrages nach. Verstößt der Mieter oder Mitbewohner gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl an Personen belegt, kann der Vermieter/ Schlüsselhalter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Die Hausordnung wird mit dem Mietvertrag mitgeschickt und liegt in der Gästemappe in jeder Wohnung aus.
Rückgabe des Mietobjektes
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig. Es wird eine Kaution von 300 € erhoben, die spätestens mit der Restzahlung zu überweisen ist. Diese wird nach Überprüfung des Mietobjekts durch den Vermieter an den Mieter zurücküberwiesen. Alternativ wird dem Vermieter mit dem Mietvertrag eine Kopie der Haftpflichtversicherung des Mieters zugesandt.
Rücktritt
Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag unter folgenden Bedingungen zurücktreten:
- bis 45 Tage vor Mietbeginn: 10 % des Mietpreises (Bearbeitungsgebühr)
- 44 bis 33 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
- 32 bis 22 Tage vor Mietbeginn: 60 % des Mietpreises
- 21 bis 12 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises
- 11 bis 0 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises
Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dieser tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Der Ersatzmieter unterzeichnet einen Ersatzvertrag. Bei vorzeitigem Mietabbruch bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet.
Höhere Gewalt usw.
Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Maßnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.
Haftung
Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenutzers, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Vermieter, Schlüsselhalter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenutzer verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.
Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein/werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben/würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Rechtswahl
Es findet deutsches Recht Anwendung.
Oberschleißheim, den 10.10.2024